Monday 24 July 2017

Nicht Befreite Wertpapiere Investopedia Forex


Nicht-Agentur Hypothek backed Securities Real-Time After Hours Pre-Market News Flash Zitat Zusammenfassung Zitat Interaktive Charts Standardeinstellung Bitte beachten Sie, dass, sobald Sie Ihre Auswahl treffen, gilt es für alle zukünftigen Besuche bei NASDAQ. Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt daran interessiert sind, auf unsere Standardeinstellungen zurückzukehren, wählen Sie bitte Standardeinstellung oben. Wenn Sie irgendwelche Fragen haben oder irgendwelche Probleme beim Ändern Ihrer Standardeinstellungen begegnen, bitte email isfeedbacknasdaq. Bitte bestätigen Sie Ihre Auswahl: Sie haben gewählt, um Ihre Standardeinstellung für die Zählersuche zu ändern. Dies ist nun Ihre Standard-Zielseite, es sei denn, Sie ändern Ihre Konfiguration erneut, oder Sie löschen Ihre Cookies. Sind Sie sicher, dass Sie Ihre Einstellungen ändern möchten Wir haben einen Gefallen zu bitten Bitte deaktivieren Sie Ihren Anzeigenblocker (oder aktualisieren Sie Ihre Einstellungen, um sicherzustellen, dass Javascript und Cookies aktiviert sind), damit wir Ihnen weiterhin die erstklassigen Marktnachrichten liefern können Und Daten, die du von uns erwarten wirst. Ralph Lambiase, Division Direktor Cynthia Antanaitis, stellvertretender Direktor und Bulletin-Redakteur Eric Wilder, stellvertretender Direktor Marge Kagan, Abonnement-Koordinator A WORD VON DER BANKING COMMISSIONER Regulatoren und Industrie gleichermaßen heute eine Herausforderung in der Arbeit zur Wiederherstellung Investor Vertrauen in unseren Finanzmarkt. Trotz einer Oktober-2002-Rallye, die den Dow Jones Industrial Average zu seinem besten monatlichen Gewinn seit 1987 geschickt hat, sind die amerikanischen Familien immer noch sehr mißtrauisch gegenüber der Börse und ziehen entweder ihr Vermögen zurück oder sitzen am Rande. Viele Führer rufen laut an und es gibt ein durchdringendes Gefühl der Dringlichkeit, etwas zu tun. Wie diese Bulletin-Ausgabe zum Druck führt, werden verschiedene Reformvorschläge sorgfältig diskutiert und entwickelt. Während eine solche fokussierte Aufmerksamkeit auf das Thema bewundernswert ist, kann eine grundsätzliche Antwort letztlich mehr tun, um das Vertrauen der Öffentlichkeit wiederherzustellen. So wie eine starke Strafverfolgungspräsenz Fußgänger überzeugt, unsere Stadtstraßen mit ihren Familien sicher zu schlendern, wird eine starke Bestätigung der Wertpapierdurchsetzung die Anleger dazu ermutigen, sich ohne Angst wieder der Wall Street zu nähern. Regierung und Industrie müssen ein wirksames Gleichgewicht zwischen Regulierung und gesundem Handel aufrechterhalten. Eine Eile zur schnellen Behebung von Problemen sollte nicht aufmerksame und bewusste Berücksichtigung der langfristigen Auswirkungen von Regulierungsentscheidungen überholen. Ebenso wenig sollten politische oder andere Mittel dazu veranlasst werden, die legitimen Bemühungen der Polizei auf den Beat zu stören oder zu begrenzen, um die Bürger zu schützen. Als Teil dieses Gleichgewichts und um die unnötige Regulierung zu erleichtern, hat die Abteilung vor kurzem einen Auftrag angenommen, um registrierte Broker-Händler und Anlageberater von der Anforderung zu befreien, dass sie einen Vor-Ort-Manager in jeder Connecticut Niederlassung unterhalten. Der Auftrag spiegelt die Realität, dass einige Agenten, aus familiären Gründen oder auf andere Weise, aktiv Geschäfte aus ihren Häusern führen. Trotz der zitierten Befreiung ist die Abteilung fest davon überzeugt, dass jeder Wirtschaftsstandort, sei es ein Wohnsitz oder nicht, Gegenstand grundlegender Genehmigungs-, Inspektions - und Aufsichtsmaßnahmen sein sollte. Wir hoffen, dass der NASD und die NYSE im Hinblick auf den Anlegerschutz und die regulatorische Einheitlichkeit einen ähnlichen Ansatz für die Zweigniederlassung verabschieden, insbesondere bei der Formulierung einer einheitlichen Definition der Zweigniederlassung. In der Schlussfolgerung bin ich sehr erfreut, Ralph Lambiase, Direktor der Abteilungen Securities Division, zu beglückwünschen, der vor kurzem zum Präsidenten der North American Securities Administrators Association (NASAA) gewählt wurde. Im September 2003 wird Ralph automatisch Christine Bruenn von Maine folgen, um NASAA-Präsidentin für eine einjährige Amtszeit zu werden. John P. Burke Banking Commissioner Order Exempting registrierte Broker-Händler und registrierte Investment Advisers aus der Anforderung, dass sie einen On-Site-Manager in jedem Connecticut Branch Office pflegen WHEREAS. Der Kommissar für Banken (Kommissar) ist beauftragt, das Kapitel 672a der Allgemeinen Satzung des Connecticut, des Connecticut Uniform Securities Act (Act) und der §§ 36b-31-2 bis 36b-31-33 einschließlich des Reglements of Connecticut State zu verwalten Agenturen (Verordnungen), die nach dem Gesetz verabschiedet wurden. § 36b-31 (a) des Gesetzes sieht vor, dass: der Kommissar kann von Zeit zu Zeit machen. eine solche. Aufträge, die zur Durchführung der Bestimmungen erforderlich sind. Der Akt. Zum Zwecke der. Aufträge kann der Beauftragte Wertpapiere, Personen und Angelegenheiten in seinem Hoheitsgebiet einordnen und verschiedene Anforderungen für verschiedene Klassen vorschreiben. § 36b-31 (b) des Gesetzes sieht vor, dass: nein Ordnung kann gemacht werden. Es sei denn, der Beauftragte stellt fest, dass die Klage im öffentlichen Interesse oder für den Schutz der Anleger notwendig oder angemessen ist und im Einklang mit den von der Politik und den Bestimmungen der Richtlinie vorgesehenen Zwecken steht. Das Gesetz, in dem es heißt. Der Kommissar stellt fest, dass die Erteilung dieses Beschlusses im öffentlichen Interesse und für den Schutz der Anleger notwendig und angemessen ist und im Einklang mit den von der Politik und den Bestimmungen des Gesetzes beabsichtigten Zwecken steht. § 36b-31-6f des Verordnungsrechts sieht vor, dass: (b) jeder registrierte Maklerhändler und Anlageberater ein System zur Überwachung der Tätigkeiten seiner Beauftragten, Anlageberater und Connecticut-Büros einrichten, durchsetzen und pflegen muss Operationen, die in angemessener Weise konzipiert sind, um die Einhaltung der geltenden Wertpapiergesetze und - vorschriften zu erreichen. C) Das Überwachungssystem legt mindestens Folgendes fest. (3) Für jede Niederlassung in Connecticut. Die Bezeichnung eines Managers, der für den laufenden Betrieb und die Aufsicht verantwortlich ist und. Die sich auf dem Gelände eines solchen Amtes auf Vollzeitbasis befinden (Hervorhebung hinzugefügt). § 36b-31-31c der Verordnungen sieht vor: Der Beauftragte kann eine Person, eine Sicherheit oder eine Transaktion von einer bestimmten Bestimmung der Abschnitte 36b-31-2 bis 36b-31-33 einschließlich der Vorschriften befreien, Befreiung im öffentlichen Interesse ist. Der Kommissar erkennt an, dass die Regionalisierung des Geschäftsfelds von Connecticuts in Verbindung mit technologischen Fortschritten bei der aufsichtsrechtlichen Unterstützung nicht erforderlich ist, dass jede Zweigniederlassung in allen Fällen von einem Vor-Ort-Manager besetzt wird. Der Kommissar stellt fest, dass die in diesem Beschluss vorgesehene Befreiung im öffentlichen Interesse liegt. JEDOCH DAHER DIE KOMMISSIONSVERFAHREN WIE FOLGT: Ein registrierter Broker-Händler oder ein registrierter Anlageberater, der ein System von angemessenen Überwachungsmaßnahmen über seine Niederlassungen eingeführt hat, um ein Niveau zu gewährleisten, das vergleichbar ist mit dem, was es sein würde, wenn es seine Führungskräfte gäbe Die vor Ort ansässig sind, ist von der Anforderung in § 36b-31-6f (c) (3) der Verordnungen ausgenommen, dass jede Niederlassung von Connecticut von einem Manager besetzt wird, der sich auf dem Gelände dieser Zweigniederlassung auf Vollzeitbasis befindet . Ein System von adäquaten Überwachungsaufgaben kann ohne Einschränkung ein computergesteuertes Verfolgungssystem in Bezug auf die Zweigniederlassungstätigkeit, die Benennung von regionalen Führungskräften und häufige Besuche des Standorts durch einen Off-Site-Manager beinhalten. Nichts in dieser Bestellung beseitigt oder vermindern die Verpflichtung von Ein registrierter Broker-Händler oder ein registrierter Anlageberater nach § 36b-31-6f (b) der Verordnungen zur Einrichtung, Durchsetzung und Aufrechterhaltung eines Systems zur Überwachung der Tätigkeiten seiner Agenten, Anlageberater und Connecticut-Geschäftsbetriebe, die vernünftigerweise entworfen sind Erfüllung der geltenden Wertpapiergesetze und - bestimmungen Nichts in dieser Bestellung steht es der Kommissarin nicht vor, eine Vor-Ort-Zweigniederlassung für einen registrierten Maklerhändler oder einen registrierten Anlageberater zu verlangen, dessen Aufsichtssystem Mängel aufweist oder deren Geschäftsführung oder Disziplinarrekord dies höher ist Die Aufrechterhaltung der Beaufsichtigung und die Auflage bleibt bestehen, bis sie vom Kommissar oder einer anderen rechtmäßigen Behörde geändert, ersetzt oder verrechnet werden. So bestellt in Hartford, Connecticut dieser 4. Tag im Oktober 2002 John P. Burke Banking Kommissar Stephen P. Funk (CRD 2224312) bestellt, um aufzuhören und von unregistrierten Aktivitäten in Verbindung mit Schuldschein zu unterscheiden Verkäufe Bekanntmachung der Absicht zu Fine Ausgestellt am 25. September, 2002 trat der Bankkommissar in einen Auftrag ein, um aufzuhören und zu entschuldigen, die Bekanntmachung der Absicht zur Erhebung und die Bekanntmachung des Rechtes auf Anhörung (Docket Nr. CF-2002-6277-S) gegen Stephen P. Funk von 196 Fern Avenue, Litchfield, Connecticut. Die Klage behauptete, dass der Befragte von Januar 1999 bis Juni 2001 unregistrierte, nicht befreite Schuldscheine von Wellesley Services, LLC an Connecticut-Anleger in Verletzung des § 36b-16 des Connecticut Uniform Securities Act, verkauft habe Tat der Befragte das Geschäft als unregistrierter Bevollmächtigter des Emittenten in Verletzung von § 36b-6 (a) des Gesetzes und dass der Beschwerdegegner gegen § 36b-23 des Gesetzes verstoßen hat, indem er im Laufe der Abteilungen eine falsche Aussage machte In Bezug auf die Befragten Beteiligung an der Schuldscheine Umsatz. Der Befragte erhielt die Gelegenheit, eine Anhörung über den Orden zu beantragen, um aufzuhören und zu bestehen. Eine Anhörung über die Bekanntmachung über die Absichtserklärung wurde für den 14. November 2002 festgelegt. Wellesley Services, LLC bestellt, um aufzuhören und aus der unregistrierten Schuldschein zu streichen Verkäufe Bekanntmachung der Absicht zu feinen Auslagen Am 25. September 2002 hat die Bankkommissarin einen Auftrag eingegangen (Docket Nr. CF-2002-6277-S) gegen Wellesley Services, LLC von 75 Chestnut Ridge Road, Montvale, New Jersey, aufzuhören und zu vertreiben. Die Klägerin behauptete, dass der Beschwerdegegner ab dem 1. Januar 1999 gegen die §§ 36b-16 und 36b-6 (b) des Connecticut Uniform Securities Act verstoßen habe, indem er unregistrierte, nicht befreiende Schuldscheine an elf Connecticut-Investoren über mindestens einen Unregistrierter Agent des Emittenten. Da die Beschwerdegegnerin keine Anhörung über den Orden beantragt hatte, aufzuhören und zu entschuldigen, wurde der Befehl zum Aufhören und Desist am 21. Oktober 2002 ständig. Eine Anhörung über die Absichtserklärung für die Buße ist für den 14. November 2002 vorgesehen. Georges Trading Corp. bestellt, um aufzuhören und auf angeblich betrügerische Anmerkung zu veräußern Verkäufe der Absicht zur feinen Ausgabe Am 2. August 2002 trat der Bankkommissar in einen Auftrag ein, um aufzuhören und zu entschuldigen, Bekanntmachung der Absicht zur feinen und Ankündigung des Rechtes zum Hören (Docket Nr. CF-2002-6387-S) gegen Georges Trading Corp. auch bekannt als Gs Trading Corp. Gs Capital Investments, Gs Investment Club und B amp S Investment Club. Die Gesellschaft behält ihre Hauptgeschäftsstelle bei 800 Summer Street, Suite 207, Stamford, Connecticut. Die Klägerin behauptete, dass der Befragte ab mindestens Februar 2000 906.650 seiner Schuldscheine an mindestens 63 Connecticut-Anleger verkauft habe, dass die Schuldverschreibungen nach § 36b-16 des Connecticut Uniform Securities Act nicht registriert seien und dass der Beschwerdegegner § 36b verstoße -6 (b) des Gesetzes durch die Verwendung von nicht registrierten Agenten beim Verkauf der Notizen. Darüber hinaus behauptete der Auftrag, aufzuhören und zu entschuldigen, und die Bekanntmachung der Absichtserklärung behauptet, dass der Befragte gegen die Antifraud-Bestimmungen des Gesetzes verstoßen habe, indem er a) anfällige Kontoauszüge an Connecticut-Investoren b), die nachträglich unehrliche Kontrollen an Connecticut-Investoren als Rückerstattungen und c) Dass die Erträge in die Börse investiert würden, dass die Investitionen sicher, sicher und versichert waren, dass die Anleger bis zu 70 Zinsen pro Monat erhalten würden, dass der Befragte 3.000 Mitglieder in über 5 Ländern hatte, auf die sich der Befragte über 2.500.000 Personen befand Bilanzsumme und dass der Befragte Steuern auf die Investitionsrenditen bestimmter Connecticut-Investoren zahlen würde. Die Aktion behauptete weiter, dass keine Anlegergelder investiert wurden, wie von dem Befragten versprochen, und dass, während der Befragte etwa 78.939 an Investoren zurückgegeben hatte, die restlichen 827.711 verwendet worden waren, um die persönlichen Ausgaben des Befragten Präsidenten und Vizepräsidenten sowie zu bezahlen Lohn - und Gehaltsabrechnung. Da der Befragte keine Anhörung über den Orden beantragt hat, aufzuhören und zu entschuldigen, wurde der Orden aufhören und Desist wurde am 19. September 2002 dauerhaft. Eine Anhörung über die Bekanntmachung der Absicht zu Fine ist anhängig. Gerald Georges befohlen, aufzuhören und zu streben, sich in betrügerische Anmerkung einzustellen Verkäufe Bekanntmachung der Absicht zu feinem Ausgelassen Am 2. August 2002 trat der Bankkommissar in einen Auftrag ein, um aufzuhören und zu entschuldigen, Bekanntmachung der Absicht zur Geldbuße und Bekanntmachung des Rechtes auf Anhörung (Docket Nr CF-2002-6387-S) gegen Gerald Georges, Präsident von Georges Trading Corp. Gerald Georges zuletzt bekannte Adresse ist 1431 Iranistan Avenue, 1. Stock, Bridgeport, Connecticut. Die Klägerin behauptete, dass der Beschwerdegegner mindestens ab Mitte Februar 2000 mindestens 68 Transaktionen in Wertpapieren, die aus Schuldverschreibungen der Georges Trading Corp. an mindestens 45 Connecticut-Anleger bestehen, getätigt habe und damit das Geschäft als unregistrierter Bevollmächtigter getätigt habe Emittent in Verletzung von § 36b-6 (a) des Connecticut Uniform Securities Act. Georges Trading Corp. betreibt auch unter den Namen Gs Trading Corp. Gs Capital Investments, Gs Investment Club und B amp S Investment Club. Darüber hinaus behauptete die Klage, dass die Schuldverschreibungen nach § 36b-16 des Connecticut Uniform Securities Act nicht eingetragen seien. Der Auftrag, aufzuhören und zu verabschieden und die Absichtserklärung zu behaupten, behauptete auch, dass der Beschwerdegegner gegen die Antifraud-Bestimmungen des Gesetzes verstoßen habe, indem er eine persönliche Garantie, die er einem Connecticut-Investor gemacht hatte, nicht geehrt hatte, dass die Investorenfonds zurückgegeben würden. B) Nachträglich unehrliche Kontrollen an Connecticut-Investoren als Rückerstattungen c) Mailing einer ungenauen Kontoauszug an einen Connecticut-Investor und d) fälschlicherweise vertreten, dass der Notenerlös in die Börse investiert würde, dass die Investitionen sicher, sicher und versichert waren, dass die Anleger erhalten würden Bis zu 70 in Zinsen pro Monat und dass Georges Trading Corp. Einkommen generieren würde, um die Kosten der Steuern auf die Investitionen über die versprochenen monatlichen Renditen zu decken, wenn keine solchen Steuern bezahlt wurden. Die Aktion weiter behauptet, dass, während Georges Trading Corp. einen Bruchteil der Investitionsgelder an Connecticut Investoren zurückgegeben hatte, Connecticut Investoren nie die versprochenen Renditen erkannten, und dass der Großteil des Investorengeldes für Gerald Georges persönliche Ausgaben, die persönlichen Ausgaben von Georges ausgegeben wurde Trading Corp. s Vice President und auf Lohn - und Gehaltskosten und Bürokosten. Da der Befragte keine Anhörung über den Orden beantragt hat, aufzuhören und zu entschuldigen, wurde der Orden aufhören und Desist wurde am 19. September 2002 dauerhaft. Eine Anhörung über die Bekanntmachung der Absicht zu Fine ist anhängig. Etienne Decembre bestellt, um aufzuhören und zu streben, sich in betrügerische Anmerkung zu verständigen Verkäufe der Absicht zu feiner Ausgabe Am 2. August 2002 trat der Bankkommissar in einen Auftrag ein, um aufzuhören und zu entschuldigen, Bekanntmachung der Absicht zu fein und Ankündigung des Rechtes auf Anhörung (Docket Nr CF-2002-6387-S) gegen Etienne Decembre, Vizepräsident von Georges Trading Corp. Etienne Decembres zuletzt bekannte Adresse ist 43 Dora Street, 1, Stamford, Connecticut. Die Klage behauptete, dass der Beschwerdegegner mindestens ab Mitte Juli 2000 mindestens 23 Transaktionen in Wertpapieren, die aus Schuldverschreibungen der Georges Trading Corp. an mindestens 15 Connecticut-Investoren bestehen, getätigt und damit das Geschäft als unregistrierter Bevollmächtigter getätigt hat Emittent in Verletzung von § 36b-6 (a) des Connecticut Uniform Securities Act. Georges Trading Corp. betreibt auch unter den Namen Gs Trading Corp. Gs Capital Investments, Gs Investment Club und B amp S Investment Club. Darüber hinaus behauptete die Klage, dass die Schuldverschreibungen nach § 36b-16 des Connecticut Uniform Securities Act nicht eingetragen seien. Der Orden, aufzuhören und zu streben und die Absichtserklärung zu behaupten, behauptete auch, dass der Befragte gegen die Antifraud-Bestimmungen des Gesetzes verstoßen habe, indem er fälschlicherweise vertreten würde, dass der Erhebungserlös in die Börse investiert würde, dass die Investitionen sicher, sicher und versichert seien, dass die Anleger seien Würde bis zu 70 in Zinsen pro Monat erhalten und dass Georges Trading Corp. Steuern zahlen würde auf einem Connecticut Investoren Rückkehr, zusätzlich zu den versprochenen monatlichen Renditen, wenn keine solche Steuern jemals bezahlt wurden. Die Aktion weiter behauptet, dass, während Georges Trading Corp. einen Bruchteil der Investitionsgelder an Connecticut Investoren zurückgegeben hatte, Connecticut Investoren nie die versprochenen Renditen erkannten, und dass der Großteil des Investorengeldes für Etienne Decembres persönliche Ausgaben, die persönlichen Ausgaben von Georges ausgegeben wurde Trading Corp. s Präsident und auf Lohn - und Gehaltskosten und Bürokosten. Der Befragte erhielt die Gelegenheit, eine Anhörung über den Orden zu beantragen, um aufzuhören und zu bestehen. Eine Anhörung zur Bekanntmachung über die Absichtserklärung ist für den 24. September 2002 geplant. Ameritrust Securities, Inc. (CRD 13384) - Broker-Dealer-Registrierung storniert Am 31. Juli 2002 hat der Bankkommissar einen Auftrag erlassen, der den Broker-Händler annulliert Registrierung von Ameritrust Securities, Inc. (Docket Nr. NCA-2002-6434-S). Die Firma, die ihre Hauptniederlassung bei 76 Blinkoff Court, Torrington, Connecticut hat, war Gegenstand einer 7. Juni 2002 Absichtserklärung zur Streichung der Registrierung als Broker-Händler, die behauptet, dass die Firma ihre Wertpapiergeschäfte eingestellt habe, da 1) Die Eintragung der Bevollmächtigten, Seong Y. Lee, wurde von der NASD am 10. Januar 2001 inaktiv erklärt 2) Eine Prüfung der Befragten, die am 20. Dezember 2001 durchgeführt wurde, ergab, dass kein Wertpapiergeschäft von den Befragten adressiert wurde 3) die NASD Hatte den Beschwerdegegner am 4. Januar 2002 ausgesetzt, weil er keinen jährlichen Prüfungsbericht eingereicht hatte und 4) die NASD keine Aufzeichnungen darüber hatte, dass der Befragte einen Clearing-Broker für die Abwicklung des Maklergeschäfts behalten hatte. Die Firma hat die Kündigung der Broker-Händler-Registrierung nicht bestritten. Seong Y. Lee (CRD 1978121) - Agent-Registrierung storniert Am 31. Juli 2002 hat der Bankkommissar einen Auftrag erteilt (Docket Nr. NCA-2002-6434-S), der die Eintragung von Seong Y. Lee als Vertreter von Ameritrust Securities annulliert , Inc. (CRD-Nummer 13384). Der Beschwerdegegner war Gegenstand einer Absichtserklärung vom 7. Juni 2002, die Eintragung als Bevollmächtigte zu streichen, da die Bevollmächtigten im Zusammenhang mit der Wertpapiere beendet waren, da die NASD am 10. Januar 2001 die Eintragung des Befragten Lee inaktiv erklärt hatte. Die Kündigung der Kommissare Ordnung wurde vom Befragten unbestritten. Thomas W. Qualls (CRD 2910168) beendet 20.000 für unregistrierte Aktivitäten im Zusammenhang mit FOREX Investment Sales Am 30. Juli 2002 trat der Bankkommissar in eine Order Imposing Fine (Docket Nr. CF-2002-5554-S) gegen Thomas W. Qualls of 111 Cleveland Avenue, Long Beach, New York. Die Beschwerdegegnerin war Gegenstand eines 14. Mai 2002, um aufzuhören und zu entkommen, die Absichtserklärung und die Anerkennung des Rechts auf Anhörung. Der Auftrag, aufzuhören und zu verweigern, und die Bekanntmachung der Absichtserklärung hatte behauptet, dass der Beschwerdegegner mindestens ab Februar 2000 mindestens 94 Transaktionen in Wertpapieren mit Verträgen auf Fremdwährungen (auch als Forex-Investitionen bezeichnet) im Auftrag von Oxford-Dundee, Inc. und East Norwich Foreign Holding Corporation fehlende Registrierung als Broker-Händler Agent nach § 36b-6 (a) des Connecticut Uniform Securities Act. Die Klage hatte auch behauptet, dass der Beschwerdegegner unregistrierte nicht freigelassene FOREX-Investitionen in Connecticut unter Verstoß gegen § 36b-16 des Gesetzes verkaufte. Der Auftrag, aufzuhören und zu entschuldigen, unbestritten zu sein, war am 5. Juni 2002 dauerhaft geworden. Obwohl eine Anhörung auf der Bekanntmachung der Absicht zu fein geplant war, scheiterte der Befragte nicht. Bei der Beendigung des Befragten 20.000 stellte der Kommissar fest, dass der Beschwerdegegner einen Verstoß gegen § 36b-6 (a) des Connecticut Uniform Securities Act und einen Verstoß gegen § 36b-16 des Gesetzes begangen hatte. Derek M. Lofton beendet 20.000 für unregistrierte Aktivitäten im Zusammenhang mit FOREX Investment Sales Am 30. Juli 2002 trat der Bankkommissar in eine Order Imposing Fine (Docket Nr. CF-2002-5554-S) gegen Derek M. Lofton von 34 Brown Avenue, Hempstead, New York. Der Befragte war Gegenstand eines 14. Mai 2002, um aufzuhören und zu entschuldigen und die Absicht zur Absicht zu beenden. Der Auftrag zur Aufhebung und Ablehnung und Bekanntmachung der Absichtserklärung hatte behauptet, dass der Beschwerdegegner mindestens ab September 2000 mindestens 26 Transaktionen in Wertpapiere mit Fremdwährungsverträgen (auch als FOREX-Investitionen bezeichnet) im Auftrag von Oxford-Dundee getätigt habe , Inc. und East Norwich Foreign Holding Corporation keine Registrierung als Makler-Händler-Agent nach § 36b-6 (a) des Connecticut Uniform Securities Act. Der Auftrag, aufzuhören und zu beschweren und die Absichtserklärung zu beurteilen, hatte auch behauptet, dass der Beschwerdegegner unregistrierte nicht freigelassene FOREX-Investitionen in Connecticut unter Verstoß gegen § 36b-16 des Gesetzes verkaufte. Der Auftrag, aufzuhören und zu entschuldigen, unbestritten zu sein, war am 27. Juni 2002 dauerhaft geworden. Obwohl eine Anhörung auf der Bekanntmachung der Absicht nach Fine geplant war, scheiterte der Befragte nicht. Bei der Beendigung des Befragten 20.000 stellte der Kommissar fest, dass der Beschwerdegegner einen Verstoß gegen § 36b-6 (a) des Connecticut Uniform Securities Act und einen Verstoß gegen § 36b-16 des Gesetzes begangen hatte. William M. Cutrone (CRD 2542314) beendet 20.000 für unregistrierte Aktivitäten im Zusammenhang mit FOREX Investment Sales Am 30. Juli 2002 trat der Bankkommissar in eine Order Imposing Fine (Docket Nr. CF-2002-5554-S) gegen William M. Cutrone von 4 Village Lane, Woodbury, New York. Der Befragte war Gegenstand eines 14. Mai 2002 Auftrags zum Aufhören und Desist, Bekanntmachung der Absicht zur Buße und Bekanntmachung des Rechtes auf Anhörung. Der Auftrag zur Aufhebung und Absicht und Bekanntmachung der Absichtserklärung hatte behauptet, dass der Befragte von mindestens Januar 2000 mindestens 20 Transaktionen in Wertpapiere mit Fremdwährungsverträgen (auch als Forex-Investitionen bezeichnet) im Auftrag von Oxford-Dundee, Inc. und East Norwich Foreign Holding Corporation fehlende Registrierung als Broker-Händler Agent nach § 36b-6 (a) des Connecticut Uniform Securities Act. Oxford-Dundee, Inc. und East Norwich Foreign Holding Corporation befinden sich beide bei 59 Broad Street, Stamford, Connecticut. Der Auftrag, aufzuhören und zu vertreiben und die Absichtserklärung zu beurteilen, hatte auch behauptet, dass der Befragte unregistrierte nicht freigelassene FOREX-Investitionen in Connecticut unter Verstoß gegen § 36b-16 des Gesetzes verkaufte. Da die Beschwerdegegnerin keine Anhörung über den Orden beantragt hatte, aufzuhören und zu entschuldigen, war der Orden, aufzuhören und zu entschuldigen, am 19. Juni 2002 ständig. Obwohl eine Anhörung über die Bekanntmachung der Absicht zu fein geplant war, scheiterte der Beschwerdegegner . Bei der Beendigung des Befragten 20.000 stellte der Kommissar fest, dass der Beschwerdegegner einen Verstoß gegen § 36b-6 (a) des Connecticut Uniform Securities Act und einen Verstoß gegen § 36b-16 des Gesetzes begangen hatte. International Market Consultants, LLC 64.000 für betrügerisches Verhalten in Verbindung mit unregistrierten FOREX-Investitionen Am 30. Juli 2002 trat der Bankkommissar in eine Order Imposing Fine (Docket Nr. CF-2002-6210-S) gegen International Market Consultants, LLC von 2001 ein West Main Street, Suite 205, Stamford, Connecticut. Der Befragte war Gegenstand eines Mai 22, 2002 Auftrag zu aufhören und Desist und Bekanntmachung der Absicht zu fein. Der Auftrag, aufzuhören und zu beschweren und die Absichtserklärung zu behaupten, hatte behauptet, dass der Befragte durch seine Bevollmächtigten durch seine Bevollmächtigten das Geschäft als Vermittler-Händler nach § 36b-6 (a) der Connecticut Uniform abschloss Securities Act durch die Durchführung von mindestens 12 Transaktionen in Wertpapiere mit Verträgen auf Fremdwährungen (FOREX-Investitionen). Der Auftrag zur Aufhebung und Absicht und Bekanntmachung der Absichtserklärung hatte auch geltend gemacht, dass die FOREX-Investitionen nach § 36b-16 des Gesetzes nicht registriert seien und dass der Beschwerdegegner unregistrierte Bevollmächtigte unter Verstoß gegen § 36b-6 (b) Des Gesetzes. Darüber hinaus hatte der Auftrag, aufzuhören und zu verweigern, und die Bekanntmachung der Absichtserklärung behauptet, dass der Beschwerdegegner gegen die gesetzlichen Antifraud-Bestimmungen verstoßen habe, indem er fast 41.000 der von den Investoren für die FOREX-Investitionen in Büroaufwendungen gesammelten 89.692, persönliche Ausgaben der Befragten und Agenten, , Und Gebühren für einen internationalen globalen Eventplaner. Da der Befragte keine Anhörung über den Orden beantragt hatte, aufzuhören und zu beschweren, war der Befehl zum Aufhören und Desist am 9. Juli 2002 ständig geworden. Obwohl eine Anhörung über die Bekanntmachung der Absicht nach Fine geplant war, konnte der Beschwerdegegner nicht erscheinen . Bei der Beendigung des Befragten 40.000 stellte der Kommissar fest, dass der Beschwerdegegner einen Verstoß gegen die Antifraud-Bestimmungen in § 36b-4 des Connecticut Uniform Securities Act begangen hat, einen Verstoß gegen § 36b-6 (a) des Gesetzes, einen Verstoß gegen § 36-6 (B) des Gesetzes und eine Verletzung von §§ 36b-16 des Gesetzes. Oxford-Dundee, Inc. beendet 30.000 in Konjunktion mit FOREX Investment Sales Am 17. Juli 2002 trat der Bankkommissar in die Order Imposing Fine gegen Oxford-Dundee, Inc. von 59 Broad Street, Stamford, Connecticut (Docket Nr. CF-2002) ein -5554-S). Das Unternehmen war Gegenstand eines 29. April 2002 Auftrags zum Aufhören und Desist, Bekanntmachung der Absicht zur Geldbuße und Bekanntmachung des Rechtes auf Anhörung. Der Auftrag, aufzuhören und zu verabschieden, und die Bekanntmachung der Absichtserklärung hatte behauptet, dass der Befragte ab dem Januar 2000 die unregistrierten nicht befreiten Wertpapiere in Form von Verträgen auf Fremdwährungen (auch als Forex-Investitionen bezeichnet) in Verletzung der Sektion verkauft habe 36b-16 des Connecticut Uniform Securities Act und hat damit das Geschäft als unregistrierter Broker-Händler unter Verstoß gegen § 36b-6 (a) des Gesetzes getroffen. Darüber hinaus hatte der Orden, aufzuhören und zu verabschieden, und die Bekanntmachung der Absichtserklärung behauptet, dass der Beschwerdegegner die Antifraud-Bestimmungen in § 36b-4 des Gesetzes verstoßen habe, indem er unter anderem den Kunden die Existenz oder die Höhe der damit verbundenen Provisionen nicht offenlegen könne Mit den Transaktionen, die fälschlicherweise für mindestens einen Kunden vertreten, dass die Kunden Mittel versichert wäre, fälschlicherweise vertreten, dass der Befragte Computer generierte Stop-Loss-Aufträge ausgeben würde, die die Investitionen mit geringem Risiko versagen, die Beziehung zwischen dem Befragten und seinen verschiedenen Clearing-Firmen und Mailing monatliche Aussagen an Kunden, die nicht genau die Konten wahren Status und Transaktionsgeschichte widerspiegeln. Da die Beschwerdegegnerin keine Anhörung über den Orden beantragt hatte, aufzuhören und zu beschweren, wurde der Orden aufzuhören und zu entschuldigen, am 19. Juni 2002. Bei der Finanzierung von Oxford-Dundee, Inc. 30.000 stellte die Kommissarin fest, dass die Firma einen Verstoß begangen hatte Von § 36b-4 des Gesetzes, eine Verletzung von § 36b-6 (a) des Gesetzes und eine Verletzung von §§ 36b-16 des Gesetzes. Der Beschwerdegegner ist in der mündlichen Verhandlung nicht vor der Verhängung der Geldbuße aufgetreten. East Norwich Foreign Holding Corporation verarbeitete 30.000 in Verbindung mit FOREX Investment Sales Am 17. Juli 2002 trat der Banking Commissioner eine Order Imposing Fine gegen East Norwich Foreign Holding Corporation von 59 Broad Street, Stamford, Connecticut (Docket Nr. CF-2002-5554 - S). Das Unternehmen war Gegenstand eines 29. April 2002 Auftrags zum Aufhören und Desist, Bekanntmachung der Absicht zur Geldbuße und Bekanntmachung des Rechtes auf Anhörung. Der Auftrag, aufzuhören und zu verabschieden, und die Bekanntmachung der Absichtserklärung hatte behauptet, dass der Befragte ab dem Januar 2000 die unregistrierten nicht befreiten Wertpapiere in Form von Verträgen auf Fremdwährungen (auch als Forex-Investitionen bezeichnet) in Verletzung der Sektion verkauft habe 36b-16 des Connecticut Uniform Securities Act und hat damit das Geschäft als unregistrierter Broker-Händler unter Verstoß gegen § 36b-6 (a) des Gesetzes getroffen. Darüber hinaus hatte der Orden, aufzuhören und zu verabschieden, und die Bekanntmachung der Absichtserklärung behauptet, dass der Beschwerdegegner die Antifraud-Bestimmungen in § 36b-4 des Gesetzes verstoßen habe, indem er unter anderem den Kunden die Existenz oder die Höhe der damit verbundenen Provisionen nicht offenlegen könne Mit den Transaktionen, die fälschlicherweise für mindestens einen Kunden vertreten, dass die Kunden Mittel versichert wäre, fälschlicherweise vertreten, dass der Befragte Computer generierte Stop-Loss-Aufträge ausgeben würde, die die Investitionen mit geringem Risiko versagen, die Beziehung zwischen dem Befragten und seinen verschiedenen Clearing-Firmen und Mailing monatliche Aussagen an Kunden, die nicht genau die Konten wahren Status und Transaktionsgeschichte widerspiegeln. Da der Befragte keine Anhörung über den Orden beantragt hat, aufzuhören und zu entschuldigen, wurde der Orden, der aufzuhören und zu entsagen, am 19. Juni 2002 dauerhaft. Bei der Finanzierung der East Norwich Foreign Holding Corporation 30.000 stellte die Kommissarin fest, dass die Firma eine Verletzung begangen hatte § 36b-4 des Gesetzes, eine Verletzung von § 36b-6 (a) des Gesetzes und eine Verletzung von §§ 36b-16 des Gesetzes. Der Beschwerdegegner ist in der mündlichen Verhandlung nicht vor der Verhängung der Geldbuße aufgetreten. Anthony D. Cordellos (CRD 2625277) Seit fünfzig Jahren aus der Durchführung von Wertpapiergeschäften in Connecticut beurteilt 1.500 Basierend auf unregistrierter Anlageberatungsaktivität Am 28. August 2002 trat der Bankenbeauftragte in eine Zustimmungsverordnung ein (Nr. CO-02-6428-S) In Bezug auf Anthony D. Cordellos von 17 Delafield Island Road, Darien, Connecticut. Die Zustimmungsverordnung behauptete, dass Cordellos von mindestens Dezember 2000 bis Januar 2002 das Geschäft als unregistrierter Anlageberater in Verletzung von § 36b-6 (c) des Connecticut Uniform Securities Act übertrage. Der Zustimmungsvertrag von Cordellos verurteilte Cordellos von der Abwicklung des Geschäfts als Makler-Händler, Agent, Anlageberater oder Anlageberater in Connecticut für fünf Jahre, dass er aufhörte und von einem gewalttätigen Verhalten abwich und befahl, dass er 1.500 an die Abteilung bezog. Davon entfielen 1.000 auf eine Geldbuße und 500 repräsentierte Erstattungen für die Ermittlungskosten der Agentur. Edward Blasco wurde von der Wertpapierbranche in Connecticut endgültig veräußert 5.000 Am 14. August 2002 trat der Bankkommissar in Übereinstimmung mit Edward Blasco von 128 East Liberty Street, Danbury, Connecticut, in einen Zustimmungsbeschluss (Nr. CO-02-6379-S) ein. Die Zustimmungsverordnung behauptete, dass Blasco im Oktober und November 1999 gegen § 36b-16 des Connecticut Uniform Securities Act verstoßen habe, indem er Investoren für den Kauf von nicht registrierten Aktien von Sebring Systems, Inc. (heute PLX Technology, Inc.) Vorzugsaktien. Die Zustimmungsverfügung behauptete auch, dass Blasco gegen § 36b-6 (a) des Gesetzes verstoße, indem sie Geschäfte in Connecticut als unregistrierter Agent des Emittenten abwickele. Die Zustimmungsverfügung verriegelte Blasco von der Abwicklung des Geschäfts in Connecticut als Anlageberater, Anlageberater, Maklerhändler oder Bevollmächtigter und verurteilte ihn um 5.000. In addition, the Consent Order directed Blasco to provide to the Division within 30 days 1) an itemized accounting showing the number of shares due to each Connecticut investor and 2) evidence that the transfer agent had effected the transfer of those shares to the investors involved. Eugene Arnold Chapman (CRD 44690) Precluded from Transacting Securities Business in Connecticut for 24 Months On July 30, 2002, the Banking Commissioner entered a Consent Order (Docket No. NR-2002-6537-S) with respect to Eugene Arnold Chapman, a broker-dealer agent of Lincoln Investment Planning, Inc. Respondent Chapman had been the subject of a May 28, 2002 Notice of Intent to Revoke Registration as an Agent alleging that on September 20, 2001, the NASD had suspended the respondent for three months from associating with any NASD member in any capacity and had fined the respondent 5,000 based on claims that the respondent engaged in private securities transactions absent notice to, and approval from, his employing broker-dealer. Both the respondent and Lincoln Investment Planning, Inc. are located in New Jersey. The Consent Order resolved the allegations in the Notice of Intent to Revoke Registration. The Consent Order required that respondent Chapman withdraw his registration in Connecticut as an agent of Lincoln Investment Planning, Inc. In addition, the Consent Order required that the respondent not apply or reapply for registration in Connecticut as an agent, broker-dealer, investment adviser or investment adviser agent for twenty-four months following the entry of the Consent Order. The Consent Order provided that, at the conclusion of such twenty-four month period, the respondent could apply or reapply for registration provided, among other things, that he procured from his employing firm a written undertaking to exercise heightened supervision over the respondents activities. Greg W. Botte (CRD 2790471) Permanently Barred from Securities-Related Activity Fined 500 Order to Cease and Desist Becomes Permanent On July 10, 2002, the Banking Commissioner entered a Consent Order (Docket No. CF-2002-5554-S) with respect to Greg W. Botte of 987 Steele Boulevard, Baldwin, New York. The Consent Order resolved allegations against respondent Botte contained in a May 14, 2002 Order to Cease and Desist, Notice of Intent to Fine and Notice of Right to Hearing issued by the Commissioner. The Order to Cease and Desist and Notice of Intent to Fine had alleged that 1) from at least March 2001 forward, the respondent transacted business as an unregistered broker-dealer agent of Oxford-Dundee, Inc. and East Norwich Foreign Holding Corporation, both of 59 Broad Street, Stamford, Connecticut and 2) respondent Botte sold unregistered non-exempt investments involving contracts on foreign currencies (also known as FOREX investments) in Connecticut in violation of Section 36b-16 of the Connecticut Uniform Securities Act. The Consent Order permanently barred respondent Botte from transacting business in Connecticut as a broker-dealer, agent, investment adviser or investment adviser agent. The Consent Order also directed respondent Botte to assist the Securities and Business Investments Division in the divisions investigation of Oxford-Dundee, Inc. and East Norwich Foreign Holding Corporation by, among other things, producing related documents, responding to division inquiries, providing sworn testimony and appearing at any related proceeding brought by the agency. Acknowledging the respondents demonstrated inability to pay the maximum penalty sought by the Notice of Intent to Fine, the Consent Order fined the respondent 500. Pursuant to the terms of the Consent Order, the May 14, 2002 Order to Cease and Desist against respondent Botte became permanent as of July 10, 2002. Hornblower amp Weeks, Inc. (CRD 4683) Fined 10,000 On July 1, 2002, the Banking Commissioner entered a Consent Order (File No. CO-02-6470-S) with respect to Hornblower amp Weeks, Inc. of 110 Wall Street, New York, New York. The Consent Order alleged that the firm had violated Section 36b-31-14f(b)(3) of the Regulations under the Connecticut Uniform Securities Act by failing to provide records to the Commissioner, and that the firm had engaged in dishonest or unethical practices in conjunction with its cold calling practices. The Consent Order fined the firm 10,000 and required that it reimburse the department up to 2,500 for the costs of an examination to be conducted within 36 months. In addition, the Consent Order directed the firm to review and implement supervisory procedures designed to improve regulatory compliance, particularly as they affected the registration status and conduct of cold callers prospecting for clients. Southport Securities LLC (CRD 37215), Dennis Gerard Boyd (CRD 1488976) Fined 75,000 for Unregistered Broker-dealer and Agent Activity, Supervisory Deficiencies On July 1, 2002, the Banking Commissioner entered a Consent Order (File No. CO-01-6284-S) with respect to Southport Securities LLC of 1281 East Main Street, Stamford, Connecticut, and Dennis Gerard Boyd, president and control person of the firm. The Consent Order alleged that 1) from approximately 1994 forward, the firm had transacted business as a broker-dealer absent registration in violation of Section 36b-6(a) of the Connecticut Uniform Securities Act 2) at various times between 1994 and 2001, the firm employed unregistered agents in contravention of Section 36b-6(b) of the Act 3) in permitting its agents to transact business absent registration, the firm failed to exercise adequate supervisory controls over the activities of its agents in violation of Section 36b-31-6f of the Regulations under the Act 4) that, as the individual designated by the firm to ensure compliance with regulatory requirements, Boyd failed to discharge the supervisory responsibilities assigned to him by the firm and 5) the firms supervisory and compliance procedures were inadequate to prevent and detect violations of the Act and its regulations. The Consent Order directed Boyd and Southport Securities LLC to cease and desist from violating state securities laws, and mandated that, for two years, Boyd refrain from acting in a supervisory capacity with respect to any broker-dealer or investment adviser transacting business in Connecticut. The Consent Order also fined Southport Securities LLC 25,000 fined Boyd 50,000 and required that both respondents jointly reimburse the department 5,000 for investigative costs. Stipulation and Agreements J. P. Morgan Securities Inc. (CRD 18718) Fined 1,000 for Unregistered Branch Office Activity On September 24, 2002, the Banking Commissioner entered into a Stipulation and Agreement (No. ST-02-6593-S) with J. P. Morgan Securities Inc. a Connecticut-registered broker-dealer having its principal office at 270 Park Avenue, New York, New York. The Stipulation and Agreement alleged that, from approximately June, 2001 forward, the firm transacted business from 191 Mason Street, Greenwich, Connecticut prior to that location being registered as a branch office under the Connecticut Uniform Securities Act. Pursuant to the Stipulation and Agreement, the firm agreed to pay a 1,000 fine to the department and to revise and implement supervisory and compliance procedures designed to detect violations of Connecticut branch office registration requirements. Shields amp Company (CRD 11053) Fined 1,000 for Unregistered Branch Office Activity On September 20, 2002, the Banking Commissioner entered into a Stipulation and Agreement (No. ST-02-6622-S) with Shields amp Company, a Connecticut-registered broker-dealer having its principal office at 140 Broadway, New York, New York. The Stipulation and Agreement alleged that, from approximately July, 2001 forward, the firm transacted business from 145 Great Neck Road, Waterford, Connecticut prior to that location being registered as a branch office under the Connecticut Uniform Securities Act. Pursuant to the Stipulation and Agreement, the firm agreed to pay a 1,000 fine to the department and to revise and implement supervisory and compliance procedures designed to detect violations of Connecticut branch office registration requirements. United Securities Alliance, Inc. CRD 36487) Fined 1,000 for Unregistered Branch Office Activity On September 20, 2002, the Banking Commissioner entered into a Stipulation and Agreement (No. ST-02-6621-S) with United Securities Alliance, Inc. a Connecticut-registered broker-dealer having its principal office at 7730 East Belleview Avenue, Suite AG-9, Greenwood Village, Colorado. The Stipulation and Agreement claimed that, from approximately November, 2000 forward, the firm transacted business from 10 Furnace Street, Danielson, Connecticut prior to that location being registered as a branch office under the Connecticut Uniform Securities Act. Pursuant to the Stipulation and Agreement, the firm agreed to pay a 1,000 fine to the agency and to revise and implement supervisory and compliance procedures designed to detect violations of Connecticut branch office registration requirements. Communications Equity Associates LLC (CRD 13382) Fined 1,000 for Unregistered Branch Office Activity On September 11, 2002, the Banking Commissioner entered into a Stipulation and Agreement (No. ST-02-6619-S) with Communications Equity Associates LLC, a Connecticut-registered broker-dealer having its principal office at 101 East Kennedy Boulevard, Suite 3300, Tampa, Florida. The Stipulation and Agreement alleged that, from approximately May, 2001 forward, the firm transacted business from One Sound Shore Drive, Suite 203, Greenwich, Connecticut prior to that location being registered as a branch office under the Connecticut Uniform Securities Act. Pursuant to the Stipulation and Agreement, the firm agreed to pay a 1,000 fine to the department and to revise and implement supervisory and compliance procedures designed to detect violations of Connecticut branch office registration requirements. Fintegra, LLC (CRD 16741) Fined 500 for Unregistered Branch Office Activity On September 9, 2002, the Banking Commissioner entered into a Stipulation and Agreement (No. ST-02-6620-S) with Fintegra, LLC, a Connecticut-registered broker-dealer having its principal office at 6120 Earle Brown Drive, Suite 620, Minneapolis, Minnesota. The Stipulation and Agreement alleged that, from approximately October, 2001 forward, the firm transacted business from 132 Grand Street, Waterbury, Connecticut prior to that location being registered as a branch office under the Connecticut Uniform Securities Act. Pursuant to the Stipulation and Agreement, the firm agreed to pay a 500 fine to the department and to revise and implement supervisory and compliance procedures designed to prevent violations of statutory branch office registration requirements. Atlantic Advisors LLC (CRD 111476) Assessed 1,950 for Notice Filing Lapse On July 10, 2002, the Banking Commissioner entered into a Stipulation and Agreement (No. ST-02-6566-S) with Atlantic Advisors LLC of 2 American Lane, Greenwich, Connecticut. The firm is an investment adviser registered with the Securities and Exchange Commission. The Stipulation and Agreement alleged that from June 18, 1999 until May 29, 2002, when a notice filing was made, the firm failed to make the investment advisory notice filing required by Section 36b-6(e) of the Connecticut Uniform Securities Act and pay the associated fees. Pursuant to the Stipulation and Agreement, the firm agreed to pay 1,950 to the agency. Of that amount, 1,500 constituted an administrative fine and 450 represented reimbursement for past due notice filing fees. Aaron Fleck amp Associates, L. L.C. (CRD 104915) Assessed 1,300 for Notice Filing Delinquency On July 10, 2002, the Banking Commissioner entered into a Stipulation and Agreement (No. ST-02-6495-S) with Aaron Fleck amp Associates, L. L.C. of 289 Greenwich Avenue, Second Floor, Greenwich, Connecticut. The firm is an investment adviser registered with the Securities and Exchange Commission. The Stipulation and Agreement alleged that from approximately November 2000 until April 1, 2002, when a notice filing was made, the firm failed to make the investment advisory notice filing required by Section 36b-6(e) of the Connecticut Uniform Securities Act and pay the fee required by that section. Pursuant to the Stipulation and Agreement, the firm agreed to pay 1,300 to the agency. Of that amount, 1,000 constituted an administrative fine and 300 represented reimbursement for past due notice filing fees. Johnson Custom Strategies Inc. (CRD 106290) Assessed 2,250 for Failure to File Advisory Notice On July 10, 2002, the Banking Commissioner entered into a Stipulation and Agreement (No. ST-02-6492-S) with Johnson Custom Strategies, Inc. of 640 West Putnam Avenue, Greenwich, Connecticut. The firm is an investment adviser registered with the Securities and Exchange Commission. The Stipulation and Agreement claimed that from 1997 until April 1, 2002, when a notice filing was made, the firm failed to make the investment advisory notice filing required by Section 36b-6(e) of the Connecticut Uniform Securities Act and pay the associated fees. Pursuant to the Stipulation and Agreement, the firm agreed to pay 2,250 to the agency. Of that amount, 1,500 constituted an administrative fine and 750 represented reimbursement for past due notice filing fees.

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